labor

Hauseigentümer, Vermieter oder Verwalter in der Pflicht
Trinkwasser-Probeentnahme an zentralen Trinkwassererwärmern wenigstens alle 3 Jahre

Trinkwasserhygiene erlaubt keine Kompromisse! Deshalb nimmt Sie die Trinkwasserverordnung als Hauseigentümer, Vermieter oder Verwalter in die Pflicht: Als Betreiber einer Anlage zur Trinkwassererwärmung sind Sie für die hygienisch einwandfreie Bereitstellung von Trinkwasser in Lebensqualität verantwortlich und verpflichtet, alle drei Jahre das Trinkwasser auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Im Jahr 2012 sollte in Ihren vermieteten oder betreuten Gebäuden die Erstbeprobung durchgeführt worden sein, so dass in 2018 bereits die zweite vorgeschriebene Wiederholungsprüfung hätte durchgeführt werden müssen.

Wir gehören zu den wenigen Sanitärunternehmen, die über geschulte Mitarbeiter mit der Zusatzqualifikation zur Trinkwasserprobenahme verfügen.

Nutzen Sie unsere Kompetenz! Für Fragen und Terminvereinbarungen erreichen Sie uns an unter 0211 44999-80